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Wieder gut im Leben.

Reha beantragen -
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Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind. Was Sie dabei beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.

Rehabedarf feststellen
Je nach Ihrer individuellen Situation stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt, Ihrem Therapeuten oder dem Sozialdienst im Krankenhaus fest, ob und welche Art der Rehabilitation für Sie geeignet ist.

Kostenträger und Antragsformular ermitteln
Da die Kosten für die Reha von einem Versicherungsträger übernommen werden, müssen Sie Ihren Antrag an den zuständigen Kostenträger senden. Je nach Ihrer persönlichen Situation kann das z. B. die Rentenversicherung, die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung oder die Unfallversicherung sein.

Unterlagen zusammenstellen
Die einzureichenden Unterlagen können sich je nach Ihrer Situation sowie dem zuständigen Versicherungsträger unterscheiden. Meist umfassen sie Folgendes:

  • Antragsformular, der Hauptvordruck mit den wichtigsten Angaben
  • ggf. erforderliche Anlagen zum Antrag
  • Selbsteinschätzungsbogen – hier werden u.a. die Einschränkungen im Alltag abgefragt 
  • Ärztlicher Befundbericht von Ihrem Hausarzt oder Facharzt, in dem die Beschwerden und die bisherigen Therapien beschrieben werden
  • AUD-Beleg mit Angaben zu Vorerkrankungen – nur mit einzureichen, falls die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragsstellung aufgefordert hat
  • Optional: Angabe einer Wunschklinik mittels des Formulars Wunsch- und Wahlrecht

Wunsch- und Wahlrecht ausüben
Den Unterlagen können Sie gerne bereits einen Antrag auf Wahrnehmung Ihres Wunsch- und Wahlrechts beifügen, in dem Sie Ihre Wunschklinik angeben. Weitere Infos zum Wunsch- und Wahlrecht

Antrag stellen
Sie reichen die Antragsunterlagen bei Ihrem Kostenträger ein. Der Kostenträger hat nun drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen und über die Bewilligung zu entscheiden. Sollte er feststellen, nicht für die Kostenübernahme zuständig zu sein, reicht er den Antrag automatisch an den entsprechend zuständigen Kostenträger weiter. Sie erhalten dann einen Reha-Bescheid, der Auskunft über die Bewilligung der Reha und der entsprechenden Rehaklinik gibt.

Bewilligung des Antrags
Mit der Bewilligung Ihrer Reha erhalten Sie vom Kostenträger die Kontaktdaten der Klinik sowie die eines Ansprechpartners und Informationen zur Zuzahlung. Auch die Dauer der Rehabilitation, An- und Abreiseformalitäten und eine Widerrufsbelehrung sind Teil des Bescheids.

Ablehnung des Antrags: Widerspruch einlegen
Wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Dies ist keinesfalls aussichtslos, denn viele Anträge werden beim zweiten Anlauf doch noch bewilligt. Für den Widerspruch haben Sie vier Wochen Zeit.

Aufnahme in die Reha
Bei positiver Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik einen Aufnahmetermin und weitere Unterlagen zur Vorbereitung auf Ihre Rehabilitation. Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) vereinbaren der Krankenhausarzt bzw. Sozialdienst und die Rehaklinik einen Termin für die Verlegung. Es erfolgt die direkte oder schnellstmögliche Aufnahme in die Rehaklinik.

Woher bekomme ich das Antragsformular?
Grundsätzlich können Sie von jedem Kostenträger ein Antragsformular anfordern. Auch beim Hausarzt oder dem Sozialdienst im Krankenhaus können Sie die Formulare erhalten. Oder Sie laden sie im Internet herunter. Hier finden Sie die üblichsten Reha-Antragsformulare als Link oder Download.

Formen der medizinischen Rehabiltiation

Ambulante / Teilstationäre Reha

Bei einer ambulanten oder teilstationären Reha werden Sie in wohnortnaher Umgebung behandelt. Sie kommen nur tagsüber zur Behandlung in die Rehaklinik.

Eine ambulante Rehabilitation wird dann nötig, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinsicher Sicht nicht als sinnvoll erachtet werden.

Bei der ambulanten/teilstationären Reha gilt das gleiche Antragsverfahren wie bei der stationären Reha. Bei erwerbstätigen Patienten ist die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger.

Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)

Als Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) bezeichnet man stationäre oder ganztägige ambulante Leistungen, die sich unmittelbar oder in einem zeitlich engen Rahmen an Ihre Krankenhausbehandlung anschließen. Auf diese Weiterbehandlung sind unsere Fachkliniken speziell ausgerichtet. Für die Anschlussrehabilitation sind außer der medizinischen Indikation auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR), die im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung durchgeführt werden, dienen der Optimierung und der Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes beim jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger). Die Beratung über die Antragsformalitäten und die Anmeldung in die Rehaklinik übernimmt für Sie das AHB-Büro oder der Sozialdienst des Krankenhauses.

Medizinisches Heilverfahren

Der erste Weg führt immer über Ihren Haus- oder Facharzt. Er muss Ihnen die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Die Antragsformulare und die Auskunft über den für Sie in Frage kommenden Kostenträger, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, der Sie auch das Attest vorlegen. Gemeinsam mit dem ärztlichen Befundbericht reichen Sie Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen bei Ihrem Kostenträger ein. Wird dem Antrag zugestimmt, erhalten Sie die Bewilligung für ein stationäres oder ganztägiges ambulantes Heilverfahren, mit Angabe der für Sie vorgesehenen Reha-Fachklinik. Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Reha-Fachklinik und dem Patienten.

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Die BGSW ist eine Rehamaßnahme für schwere Verletzungen bei Arbeitsunfällen und erfolgt im Anschluss an eine Akutbehandlung. Sie beinhaltet insbesondere die intensive Übungsbehandlung (ggf. unter Einschluss arbeitsplatzbezogener Abklärung).

BGSW-Rehakliniken müssen in den Bereichen Personal, Medizintechnik und Einrichtung spezielle Anforderungen erfüllen.